Bürgschaftslinie
BonLine
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Produktübersicht
Bürgschaftsform
BonLine
®
S (besichert)
BonLine
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R (besichert)
Betrieb
Besteht seit mindestens 18 Monaten. Während der ersten 18
Monate
seit Eintragung im Handelsregister können Existenz-
gründer
einen Rahmen von max. 50.000 EUR beantragen.
Besteht seit mindestens 18 Monaten. Während der ersten 18
Monate
seit Eintragung im Handelsregister können Existenz-
gründer
einen Rahmen von max. 50.000 EUR beantragen.
Umsatz
Bis 10 Mio. EUR
Keine Begrenzung
Bürgschaftsarten
Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungs-/
Ausführungsbürgschaften,
Vorauszahlungsbürgschaften
Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungs-/
Ausführungsbürgschaften
Bürgschaftsrahmen
Maximal 1,0 Mio. EUR
Sublimit:
25 % vom Rahmen für Vertragserfüllungs-/
Ausführungsbürgschaften
und Vorauszahlungsbürgschaften
Maximal 1,0 Mio. EUR
Sublimit:
Je nach Produktvariante 20 % oder 40 % für
Vertragserfüllungs-/Ausführungsbürgschaften
Einzelstückbegrenzung
=> 20 % vom Bürgschaftsrahmen
20 % vom Bürgschaftsrahmen
Bürgschaftsabruf
Einzelbürgschaften mit individueller Bürgschaftshöhe,
Normbürgschaften
ab 500 EUR (in Schritten von 500 EUR)
Einzelbürgschaften mit individueller Bürgschaftshöhe
Voraussetzung
Lückenlose Selbstauskunft und positive Wirtschaftsauskunft – keine Bilanzen erforderlich
Sicherheiten
10 % bei Gewährleistungsbürgschaften
20
% bei Vertragserfüllungs- und Ausführungsbürgschaften
60
% bei Vorauszahlungsbürgschaften
Vor Ausstellung der Bürgschaften Besicherung des Rahmens
in
vollem Umfang gemäß Produktvariante
Mindestbesicherung
5.000
EUR ab erster gezeichneter Bürgschaft
Sicherheiten
sind in Schritten von mind. 5.000 EUR zu erbringen
Gemäß Produktvariante
Prämien
Prämien werden nur für die jeweils gezeichneten Bürgschaften
erhoben,
also erst bei Beanspruchung der Bürgschaft.
Mindestprämie
je Bürgschaft 30 EUR.
Die Jahresprämie auf den eingeräumten Bürgschaftsrahmen
wird
bei Vertragsabschluss sofort fällig. Es erfolgt keine
Abrechnung
der einzelnen angeforderten Bürgschaften.
Die
Mindestprämie entfällt.
Bürgschaftsablösung
=----- Für die Ablösung von Bürgschaften werden mind.
2 volle
Jahresprämien
je abgelöster Bürgschaft belastet.
Für die Ablösung von Bürgschaften entstehen keine weiteren
Kosten.
Die Prämien hierfür sind bereits in den Jahresprämien
enthalten.
Kosten
Gebühren je nach Aufwand – entfällt bei vorbereitetem
Urkundentext
Keine Gebühren
Tarif
Tarifversion 03/2005
Tarifversion 03/2005
Nicht
übernommene
Bürgschaftsarten
Miet-, Prozess- und Finanzierungsbürgschaften zur Absicherung
von
Zahlungsverpflichtungen, Bürgschaften nach § 648 A BGB
(HandwerkersicherungsG),
Bürgschaften mit Laufzeiten von
mehr
als 6 Jahren
Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaften, Miet-, Prozess-
und
Finanzierungsbürgschaften zur Absicherung von
Zahlungsverpflichtungen,
Bürgschaften nach § 648 A BGB
(HandwerkersicherungsG),
Bürgschaften mit Laufzeiten von
mehr
als 6 Jahren
Allgemeine
Bedingungen - Allgemeine Vertragsbedingungen zum
Bürgschaftsvertrag---- Allgemeine Vertragsbedingungen
zum Bürgschaftsvertrag
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M/R
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